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Beratung lohnt sich!

  • Steuervorteil nutzen (Verschenken sie kein Geld!)
  • Steuerliche Beratung (nun auch bei Geldanlagen und /oder Immobilienbesitz)
  • Kindergeld (Beratung und Antragstellung)
  • Eigenheimzulage (Beratung und Antragstellung)
  • Investitionszulage (Beratung und Antragstellung nach §§3 u. 4 InvZulG 1999)
  • Lohnsteuerermäßigung (Eintragung von Freibeträgen gem. Antragstellung)
  • Freistellungantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
  • Steuererstattungshöhe (Berechnung durch ihren Berater)
  • Richtige Steuerklasse (höheres monatliches Nettoeinkommen)
  • Steuerbescheide (Prüfung auf rechnerische und sachliche Richtigkeit)
  • Rechtsmittelführung (bis zur Klage vor dem Finanzgericht)
  • Werden sie Mitglied im

    Spree & Havel Lohnsteuerhilfeverein e.V.,

    denn nur Mitgliedern können wir unser Wissen für ihre Einkommensteuerveranlagung zur Verfügung stellen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte aus

    • nichtselbständiger Arbeit
    • Renten, Versorgungsbezüge und Unterhaltsleistungen erzielen oder
    • dem Vorliegen von selbstgenutztem Wohneigentum
       für diesen Fall auch bei:
      • Einkünften aus Kapitalvermögen
      • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
      • Sonstige Einkünfte (sofern die Einahmen hieraus 13.000,- € bzw.
        26.000,-€ bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht
        übersteigen.                      

    Für diese Leistungen bezahlen Sie nur einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag im Jahr.

    Kontakt: Angelika Kleebaum Am Marktstieg 6, 06632 Balgstädt, Tel.: 034464-27377